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Dauerhafte Haarentfernung für Transsexuelle Berlin

Die Entfernung der meist starken und markanten Gesichtsbehaarung bei Transgender-Frauen ist ein enorm wichtiger Schritt, um auch äußerlich dem Bild einer Frau zu gleichen. Die soziale Einschränkung durch den männlichen Bartwuchs und dem meist verbleibenden Bartschatten nach der Rasur sind teilweise immens.

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Schritte in ein glücklicheres Leben

Das Schamgefühl, psychische Belastungen und das Spiegelbild, welches nicht den eigenen Vorstellungen und der Identität entspricht, hindern transsexuelle Frauen einfach nur sie selbst zu sein. Der medizinische Aspekt einer Laser-Haarentfernung für Transfrauen ist somit absolut sinnvoll und notwendig.

Durchführung der dauerhafte Haarentfernung für Transfrauen

Die Laserepilation muss von einem Experten durchgeführt werden, der viel Erfahrung hat und insbesondere mit dem Laser und dessen Wirkungsweise vertraut ist. So ist die Behandlung möglichst hautschonend, wirkungsvoll und langfristig.

Dauerhafte Haarentfernung mittels Laserepilation darf durch Hautärzten und auch durch Kosmetikstudios oder Fachzentren vorgenommen werden. Oft sind letzere sogar die bessere Wahl, da die technischen Geräte hier meist moderner sind und das Personal oft umfangreichere Erfahrung hat. Immerhin handelt es sich bei der dauerhaften Haarentfernung um ihr Kerngeschäft. Viele Ärzte empfehlen den Krankenkassen sogar, die Epilation bei einem Kosmetikstudio oder Fachzentrum durchführen zu lassen, da diese sich sehr viel mehr Zeit für den Patienten nehmen können und eben über mehr Praxiserfahrung verfügen.

Welcher Laser ist für mich optimal geeignet – Alexandrit-, Dioden- oder Nd:YAG-Laser?

Der Alexandrit Laser ist optimal für die helle Haut mit leicht pigmentierten Haaren geeignet. Das sind die Hauttypen 1 & 2 nach Fitzpatrick. Der Dioden Laser wiederum ist optimal für helle bis mäßig pigmentierter Haut mit stärker pigmentierten Haaren geeignet. Demnach für die Hauttypen 2, 3 & 4 nach Fitzpatrick. Der ND-YAG-Laser bevorzugt dunkle Haut mit stark pigmentierten Haaren. Demnach die Hauttypen 4, 5 & 6 nach Fitzpatrick.

Zur Bestimmung welcher Lasertyp letztendlich zum Einsatz kommt hängt jedoch von weiteren Faktoren ab. Wie z.B. die Pigmentierung der Haut zum Zeitpunkt der Behandlung, so kann der Hauttyp 2 im Sommer durchaus so intensiv gebräunt sein, dass eine sicherere Behandlung mit einen anderen Lasertypen durchgeführt wird.

Wann sollte die Behandlung bei Transfrauen beginnen?

Es ist wichtig, genau den richtigen Zeitpunkt abzuwarten. Im Allgemeinen raten Experten die dauerhafte Haarentfernung für Transfrauen 8–12 Wochen nach Beginn der geschlechtsangleichenden Hormontherapie zu beginnen. Durch die Einnahme von Östrogenen, wird das Hautbild des Gesichtes feiner, wobei im Gegenzug ein zu später Beginn die Laserepilation erschweren könnte. Ein gänzlicher oder zumindest deutlicher Rückgang des Bartwuchses durch die Hormontherapie ist unwahrscheinlich und nicht zu erwarten. Deshalb ist es ein guter Richtwert, die dauerhafte Haarentfernungsbehandlung ca. 2–3 Monaten nach Beginn der Hormontherapie zu beginnen.

Was wird für die Beantragen einer Kostenübernahme benötigt?

Obgleich die medizinische Notwendigkeit der dauerhaften Haarentfernung für Transgender-Frauen außer Frage steht, stellt die Beantragung bei vielen Krankenkassen ein Problem dar. Meist ist es sinnvoller, die Krankenkasse zu bitten, die Bearbeitung an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterzuleiten.

Für eine Beantragung ist folgendes nötig:

Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Laserepilation durch Ärzte, Hautärzte oder Kosmetikstudios ist eine Kassenleistung, welche zunächst auf 2 Jahre befristet ist. In diesem Zeitraum können je 8 Sitzungen á 20 Minuten für das Gesicht und den Hals, sowie weitere 8 Sitzungen á 20 Minuten für die Hände in Anspruch genommen werden. Es wird eine Begutachtung vorausgesetzt, aus welcher die Diagnose bzw. medizinische Indikation zur Durchführung von geschlechtsangleichender Maßnahmen hervorgeht. Sie müssen also mit Transsexualismus (ICD-10-GM: F64.0) „diagnostiziert“ worden sein.


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